Die Aktionärsversammlung von Alstom stimmt dem Verkauf der Energiebereiche an General Electric zu
Die Aktionärsversammlung von Alstom stimmt dem Verkauf der Energiebereiche an General Electric zu
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Die für den 19. Dezember 2014 einberufene außerordentliche Aktionärsversammlung von Alstom hat der Transaktion des Verkaufs der Energiebereiche an General Electric zugestimmt.
Dieser Versammlung haben Aktionäre beigewohnt, die im Besitz von 64,25 Prozent der Anzahl an Aktien und Stimmrechten sind. Der Transaktion wurde mit einem Mehrheitsbeschluss von 99,187 % zugestimmt.
Während der Aktionärsversammlung berichtete Patrick Kron, Chairman und CEO, von den Fortschritten des Projektes mit General Electric. Insbesondere wies er darauf hin, dass der Verwaltungsrat in Zusammenhang mit der Transaktion in jüngster Zeit einige wenige positive und negative Anpassungen bezüglich der Bedingungen der Transaktion zur Kenntnis genommen hat. In Summe sollten diese Anpassungen keinen wesentlichen Einfluss auf die Transaktion haben.
Nach dem Konsultationsverfahren mit den Arbeitnehmervertretern und der Genehmigung ausländischer Investitionen in Frankreich, ist diese Entscheidung der Aktionäre ein weiterer Meilenstein seit Unterzeichnung der Verträge am 4. November 2014.
Die Wirksamkeit der Transaktion steht unter dem Vorbehalt weiterer Genehmigungen, die noch aus regulatorischer und wettbewerbsrechtlicher Sicht in einer Reihe von Ländern notwendig sind. Sollten diese Voraussetzungen erfüllt werden, ist der Abschluss der Transaktion im zweiten Quartal 2015 zu erwarten. Der Abschluss der Transaktion wird von einer Reinvestition von Alstom eines Teils des Verkaufserlöses in Gemeinschaftsunternehmen, die mit General Electric gegründet werden, sowie von einer Barmittelausschüttung an die Aktionäre in einer Höhe von zwischen 3,5 und 4 Milliarden Euro begleitet. Dies wird durch ein offenes Angebot zum Rückkauf von Aktien (offre publique de rachat d’actions) abgewickelt. Solch ein Angebot würde nach Abschluss der Transaktion den Aktionären zur Entscheidung vorgelegt werden.